Über den Elternrat
Elternmitwirkung beinhaltet die gegenseitige Kontaktpflege, den regelmässigen Informations- und Meinungsaustausch, sowie die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, der Schule und der Schulpflege. Sie dient damit der Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler, die sich aus dem Erziehungsauftrag der Eltern und dem Bildungsauftrag der Schule ergibt.
Die Zusammenarbeit zwischen Elternrat und Schule ist im "Reglement Elternrat der Primarschule Elgg" definiert.
Zu Beginn des Schuljahres, jeweils am 1. Elternabend, in der Regel im September, findet in jeder Klasse die Wahl der beiden Klassendelegierten statt. Die Wahl wird von der Klassenlehrperson durchgeführt. Jede Klasse ist mit zwei gleichberechtigten Delegierten vertreten. Die Teilnahme an den beiden Elternratssitzungen (Herbst und Frühjahr) ist für alle gewählten Delegierten obligatorisch. Die Wahl gilt für ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
Alle Eltern* haben Stimmrecht.
* = oder Erziehungsberechtigte
Die Zusammenarbeit zwischen Elternrat und Schule ist im "Reglement Elternrat der Primarschule Elgg" definiert.
Zweck und Ziel:
Der Elternrat:
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Aufgaben:
Der Elternrat:
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Abgrenzung:
Der Elternrat hat keinen Einfluss auf die Kompetenzen der Schulbehörden, der Schulleitung oder der Lehrpersonen. Dies umfasst insbesondere:
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Klassenversammlung:
Sie umfasst alle Eltern* der Schülerinnen und Schüler jeder Klasse.Zu Beginn des Schuljahres, jeweils am 1. Elternabend, in der Regel im September, findet in jeder Klasse die Wahl der beiden Klassendelegierten statt. Die Wahl wird von der Klassenlehrperson durchgeführt. Jede Klasse ist mit zwei gleichberechtigten Delegierten vertreten. Die Teilnahme an den beiden Elternratssitzungen (Herbst und Frühjahr) ist für alle gewählten Delegierten obligatorisch. Die Wahl gilt für ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
Alle Eltern* haben Stimmrecht.
* = oder Erziehungsberechtigte
Reglement Elternrat der Primarschule Elgg
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