Elternrat

Über den Elternrat

Elternmitwirkung beinhaltet die gegenseitige Kontaktpflege, den regelmässigen Informations- und Meinungsaustausch, sowie die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, der Schule und der Schulpflege. Sie dient damit der Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler, die sich aus dem Erziehungsauftrag der Eltern und dem Bildungsauftrag der Schule ergibt.

Zweck und Ziel:

Der Elternrat
  • bringt Anliegen und Anregungen der Eltern* in die Primarschule ein.
  • setzt sich für eine konstruktive Arbeit zwischen Eltern, Lehrerschaft und Schulbehörde ein.
  • ermöglicht regelmässige Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Eltern* und Lehrpersonen, wobei Anregungen und Interessen der Eltern zu Projekten führen können.
  • fördert die Elternbildung.
  • unterstützt das Schulhausteam bei Anlässen.
  • wird von den Eltern* bei seinen Aktivitäten unterstützt.
  • wird aus allen Klassendelegierten gebildet.

Aufgaben:

Der Elternrat

  • informiert die Eltern* und die Schulleitung über die Aktivitäten des Elternrats.
  • koordiniert die eingebrachten Ideen, Projekte und Anregungen der Eltern*.
  • vertritt die Interessen der Eltern* gegenüber Lehrerschaft, Schulleitung und Schulbehörde.
  • ist Anlaufstelle für Elterninteressen, die dem Gemeinwohl aller Schülerinnen und Schüler dienen.
  • setzt sich mit aktuellen Themen in der Gemeinde auseinander und ergreift nötigenfalls die Initiative.
  • kann Projektgruppen ausserhalb des Elternrats bilden. Jedoch ist mindestens ein Mitglied des Elternrats dabei.
  • kann durch das Präsidium schriftliche Anträge an die Schulleitung und Schulpflege stellen.

Abgrenzung:

Der Elternrat hat keinen Einfluss auf die Kompetenzen der Schulbehörden, der Schulleitung oder der Lehrpersonen. Dies umfasst insbesondere:

  • Personelles
  • Aufsichtsfunktionen
  • Unterrichtsgestaltung
  • Lehrplan, Lernziele und Lehrmittel
  • Stundenpläne, Klassen- und Gruppenzuteilungen
  • Einzelinteressen und Bewältigung individueller Schulprobleme einzelner Schülerinnen und Schüler.

Klassenversammlung:

Sie umfasst alle Eltern* der Schülerinnen und Schüler jeder Klasse.
Zu Beginn des Schuljahres, jeweils am 1. Elternabend, in der Regel im September, findet in jeder Klasse die Wahl der beiden Klassendelegierten statt. Die Wahl wird von der Klassenlehrperson durchgeführt. Jede Klasse ist mit zwei gleichberechtigten Delegierten vertreten. Die Teilnahme an den beiden Elternratssitzungen (Herbst und Frühjahr) ist für alle gewählten Delegierten obligatorisch. Die Wahl gilt für ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
Alle Eltern* haben Stimmrecht. Die Zusammenarbeit zwischen Elternrat und Schule ist im „Reglement Elternrat der Primarschule Elgg“ definiert.

* = oder Erziehungsberechtigte

Kontakte Elternrat Elgg:

Marco Rinaldi (Präsidium)

Kontakt: elternrat@schule-elgg.ch

Jeruscha Breitenmoser (Beisitz I, Vertretung KEO)

Miriam Hofstetter (Beisitz II, Schulanlässe und Projekte)

Lena Leuenberger (Aktuariat, Sprachrohr Elterngruppe Hofstetten)

Lisa Hugentobler (Finanzen)

 

Znüniplausch:

Nathalie Oertli (Hauptverantwortliche Znüniplausch)

Ferienplausch:

Alessandra Ryser (Hauptverantwortliche Elgger Ferienplausch)
www.elgger-ferienplausch.ch

Räbeliechtliumzug:

Doris Tortelli (Hauptverantwortliche Räbeliechtliumzug)
doris.tortelli@schule-elgg.ch

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