Im Krankheitsfall oder bei unerwartetem Fernbleiben des Unterrichts muss die Lehrperson sofort informiert werden. Beim Fernbleiben vom Fachunterricht (z.B. Handarbeit) ist der Fachlehrperson ebenfalls eine Mitteilung zu machen.
Erste Ansprechperson ist immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Für weiterführende Anliegen wenden Sie sich an die zuständige Schulleitung. Allgemeine Informationen erhlaten Sie von der Schulverwaltung.
Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung, die durch ein fachärztliches Gutachten belegt ist, haben das Recht auf eine audiopädagogische Betreuung. Deren Art und Umfang wird in einem Schulischen Standortgespräch, unter Einbezug der Audiopädagogin oder des Audiopädagogen, festgelegt.
Angeboten werden die Leistungen in der Regel von den Audiopädagogischen Diensten des Zentrums für Gehör und Sprache oder durch frei praktizierende Fachpersonen.
Kinder und Jugendliche mit ausgeprägten Begabungen sollen diese entfalten können. Die Aufnahme in den Förderunterricht erfolgt über ein Schulisches Standortgespräch mit den Eltern, der Klassenlehrperson, der Lehrperson für die integrative Förderung und evlt. dem Kind.
Belegungsplan folgt in Kürze
Es finden zweimal im Jahr Besuchstage statt. Diese werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Tagesstrukturen der Primarschule Elgg bieten während der Schulzeit eine familienergänzende Betreuung an.
Die Räumlichkeiten befinden sich an der Seegartenstrasse 10 sowie an der Bergstrasse 6 in Elgg.
Die schulische Randzeitenbetreuung von 8.00 bis 9.00 Uhr und von 11.00 bis 11.50 Uhr sind für alle Primarschulkinder gratis. Mittagstisch und Hort sind kostenpflichtig.
Weitere Informationen finden Sie auf www.hort-elgg.ch.
Am Standort Hofstetten wird für die Kinder, welche mit dem Fahrrad zur Schule fahren, zwischen den Herbstferien und Frühlingsferien eine Mittagsbetreuung angeboten.
Hier gehts zum Bezirksrat:
Wir von der Primarschule Elgg haben eine eigene Gemeinde- und Schulbibliothek. Es gibt viel Interessantes, Spannendes und Lehrreiches zum durchstöbern. Besuchen Sie unsere Homepage.
Jede Benutzerin und Benutzer erhält einen persönlichen Ausweis.
Er gilt mehrere Jahre und muss bei Verlust gegen eine Gebühr von Fr. 3.- ersetzt werden.
für DVD’S & Zeitschriften: 1 Woche
für alle anderen Medien: 4 Wochen
Wir bitten alle Benutzerinnen und Benutzer, diese Frist nicht zu überziehen. Eine Verlängerung ist möglich, sofern keine Reservation vorliegt. Ausgenommen davon sind Zeitschriften und DVD’s.
Ausleihmenge pro Person
Alle unsere Medien sind in unbeschränkter Anzahl ausleihbar.
Ausnahme DVD’s: Hier gilt die maximale Ausleihmenge: 3 Stück für Erwachsene und 2 Stück für Kinder.
Gebühren
Die Jahresgebühr beträgt Fr. 25.- pro Person.
Einzelausleihen sind gegen eine Gebühr von Fr. 5.- möglich.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlen keine Jahresgebühr.
Zur Ausleihe von digitalen Medien werden nur erwachsene Personen freigeschaltet. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche können den Dienst nur über das Konto eines Elternteils nutzen. Nicht mehr schulpflichtige Jugendliche bezahlen den Jahresbeitrag von Fr. 25.-.
Mahnwesen
1. Mahnung Fr. 2.–
2. Mahnung Fr. 5.– zuzüglich 1. Mahnung
3. Mahnung Fr. 8.– zuzüglich 1. und 2. Mahnung
4. Rechnungsstellung des Mediums plus eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 10.–
Digitale Bibliothek
Medienangebot
Für Kinder und Jugendliche:
Tiptoi-Stifte und Bücher
Bilderbücher
Bücher für das erste Lesealter
Kinder- und Jugendbücher
leichte Lektüre in Englisch
Comics
Sachbücher
Zeitschriften
Tonkassetten und Hörbücher
Tonies
DVDs: Unterhaltung und Sachthemen
Für Erwachsene:
Unterhaltungsliteratur/Biografien
Englische Bücher
Sachbücher
Zeitschriften
Hörbücher
DVDs
Digitale Bibliothek via dibiost
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich setzt sich dafür ein, dass den Menschen im Kanton Zürich ein vielfältiges und attraktives Bildungs- und Weiterbildungsangebot zur Verfügung steht. Gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern in den Schulen und Gemeinden gestalten und fördern wir den Bildungsstandort Zürich.
Schulpflege und Schulleitung sind gemeinsam für die Führung der Schulen verantwortlich. Die Abgrenzung der Rolle von Schulpflege und Schulleitung wird entlang den Begriffspaaren «strategisch-operativ» oder «politisch-betrieblich» geführt.
Offenlegung von Interessenbindungen Primarschulpflege Legislatur 2022 – 2026
Elternmitwirkung beinhaltet die gegenseitige Kontaktpflege, den regelmässigen Informations- und Meinungsaustausch, sowie die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, der Schule und der Schulpflege. Sie dient damit der Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler, die sich aus dem Erziehungsauftrag der Eltern und dem Bildungsauftrag der Schule ergibt.
Hier geht es zum Evaluationsbericht:
Anfangs Dezember erhalten Sie von uns per Post alle nötigen Informationen über den Ablauf zur Einschulung in den Kindergarten.
Hier geht es zum Ferienplan
Fundgegenstände können bei der Hauswartung abgeholt werden.
Die Fundgruben finden Sie an den folgenden Orten:
– Schulhaus im See: im Erdgeschoss Trakt 1 Ostseite an der Garderobe
– Schulhaus Hofstetten: im Untergeschoss des Schulhauses an der Garderobe
Über nicht Abgeholtes wird die Schule nach einer Übergangsfrist verfügen.
Private elektronische Geräte (Smartphones, Smartwatches etc.) sind während der Unterrichtszeit in den Gebäuden und auf dem Schulareal abgestellt und unsichtbar versorgt. Dies gilt während den Unterrichtszeiten (inkl. Pausen) von 7:20 bis 16:10 Uhr und am Mittwoch von 7:20 bis 11:50 Uhr.
Hauswartung
Die Lektionen in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) sind eine Ergänzung zum Schulunterricht. Der HSK-Unterricht fördert die Erstsprache und vermittelt Hintergrundwissen über die Sprachregion. Er stärkt die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und unterstützt sie in der Identitätsbildung und Integration. Der Unterricht ist politisch und konfessionell neutral und von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannt.
Die Integrative Förderung (IF) ist eine sonderpädagogische Massnahme und wird auf allen Schulstufen angeboten. Im Rahmen der IF werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen ergänzend zum Regelunterricht durch eine Schulische Heilpädagogin oder einen Schulischen Heilpädagogen gefördert.
Bei der integrierten Sonderschulung werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen während bestimmen Lektionen von Sonderpädagogischen Fachpersonen und weiterem unterstützenden Personal gefördert. Dies geschieht innerhalb des Regelklassenunterrichts im Klassenzimmer, in Gruppen- oder Therapieräumen. Die Klassenlehrperson und die Fachpersonen sprechen Förderziele, Unterrichtsinhalte und Unterrichtsformen miteinander ab. Die Zuweisung eines Kindes zu einer sonderpädagogischen Massnahme erfolgt über ein Schulisches Standortgespräch. Dieses findet auf Antrag der Lehrpersonen oder auf Anregung der Erziehungsberechtigten statt.
Pro Schuljahr haben die Erziehungsberechtigten das Recht, ihr Kind schriftlich für
maximal 2 Tage (Jokertage) von der Schule abzumelden.
Formular:
Für Informationen wenden Sie sich bitte an:
Diana Celia
Seegartenstrasse 21
8353 Elgg
Kindergarteneintritt
KLAPP – unsere Kommunikationsplattform
Klapp ist eine Kommunikationslösung, die speziell für den Bildungsbereich entwickelt wurde. Sie vereinfacht die Kommunikation zwischen Lehrpersonen, Eltern und Schülern und ermöglicht die Verwaltung wichtiger Informationen wie Nachrichten, Kalender und Abwesenheiten an einem zentralen Ort
Informationen und Anleitungen zur Behandlung von Kopfläusen und Nissen finden Sie hier:
Link um Lehrplan 21:
Informationen zur Benützung, Preise und weiteren Informationen:
Musikalische Grundausbildung MGA
Die MGA vermittelt lebendige, vielseitige und ganzheitliche Erfahrungen mit Musik. Es geht um Motivation für Musik überhaupt und darum, aus einer ersten Begegnung eine echte Beziehung zur Musik entstehen zu lassen. Neben dem Erwerb von Fertigkeiten und elementarem Sachwissen, stehen die Erweiterungen der Sozial- und Selbstkompetenz im Zentrum.
Die MGA entstand aus der Überzeugung, dass ganzheitliches Lernen in Halbklassen im Bereich der Musikpädagogik einen wesentlichen Beitrag zur Musikerziehung sowohl an Musikschulen als auch an Primarschulen zu leisten vermag. Auch werden verschiedenste Fähigkeiten erfasst und gefördert, welche nicht nur für das Musizieren von Belang sind, sondern eine ideale Ergänzung und Unterstützung der anderen Schulfächer bilden.
Grundlage für diesen Unterricht bildet die Erkenntnis, dass „Kind und Musik“ unzertrennbar miteinander verbunden sind. Das Kind muss mit allen Sinnen, seiner Bewegungslust, seiner Phantasie, seiner Emotionalität und seinen intellektuellen Fähigkeiten der Musik begegnen können.
Hier wird die allgemeine Bewegungsfähigkeit gefördert und ein Körperbewusstsein gebildet. Stimmungen, Sprache und Musik werden in Bewegung umgesetzt.
Elementares Instrumentalspiel (musizieren)
Im Mittelpunkt des Musizierens steht das „Orff’sche Instrumentarium“. Es besteht aus div. Xylo- und Metallophonen, Trommeln, Becken, Rasseln und anderem mehr. Mit ihm werden erste Klangerfahrungen gemacht. Es werden Lieder begleitet, Notationen dazu erfunden und Improvisationen gestaltet.
Singen und Sprechen
Lieder und Verse sind die wichtige Begleiter der musikalischen Grundschule.
Die Schulung des Atems und die Entwicklung einer klaren Tonvorstellung bilden weitere Schwerpunkte.
Hörerziehung
Die Schulung und Sensibilisierung des Gehörs verbindet alle Teilgebiete und bildet die wichtigste Voraussetzung für das gesamte musikalische Schaffen.
Musikalische Begriffsbildung/ Instrumentenkunde
Durch Zeichnen, Malen und Gestalten mit Farbe und Form zu Musik werden Klänge, Töne, Rhythmen und musikalische Formen visualisiert – symbolisiert und so sichtbar, erkennbar und wiederholbar gemacht.
Die Schulzahnmedizin erstreckt sich über die gesamte Volkschulzeit und leistet einen wichtigen Beitrag an die Gesundheitsförderung und die gesundheitliche Chancengleichheit der Kinder. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind Art. 51 des Gesundheitsgesetztes (GesG) und Abschnitt I der Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege (VSVZ).
Raummiete Primarschule im See:
Gerne nehmen wir Ihre Raumreservation mittels folgendem Antragsformular entgegen:
Formular Raumreservation Schule Elgg
Raummiete Schulhaus Hofstetten:
Gerne nehmen wir Ihre Raumreservation mittels folgendem Antragsformular entgegen:
Formular Raumreservation Schule Hofstetten
Reglemente & Gebühren:
Beachten Sie dazu auch die folgende Dokumentation:
Raumbenuetzungsreglement Primarschule Elgg
Hier finden Sie das aktuelle Reglement:
Weitere Informationen zu einer Rückstellung ihres Kindes finden Sie hier:
Rechtssammlung
Die Schulinsel bietet primär eine Auffangstruktur für SchülerInnen, die den Unterricht stören. Aber auch Konzentrationsprobleme, persönliche Krisen, gruppendynamische Gründe oder belastende Konflikte können Gründe für einen Schulinselaufenthalt sein.
Die Schulinsel soll das Kind dabei unterstützen, seine Selbst- und Sozialkompetenz weiterzuentwickeln und ist keine Strafmassnahme. Es wird das Ziel der möglichst schnellen Rückkehr in die Klasse angestrebt. Ein Schulinselaufenthalt soll sowohl das Kind, wie auch die Klasse und die Lehrperson entlasten.
Leiterin Schulinsel:
Iris Arpagaus
schulinsel@schule-elgg.ch
052/368 64 86
Schulpflege und Schulleitung sind gemeinsam für die Führung der Schulen verantwortlich. Die Abgrenzung der Rolle von Schulpflege und Schulleitung wird entlang den Begriffspaaren «strategisch-operativ» oder «politisch-betrieblich» geführt.
Das Schulprogramm wird laufend ergänzt. Die Informationen erhalten Sie mittels Quartalsbrief oder über KLAPP.
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) steht beispielsweise Eltern zur Verfügung, die sich im Zusammenhang mit der Schule Sorgen um ihre Kinder machen: Etwa weil diese Schwierigkeiten haben, sich zu konzentrieren oder Lernprobleme haben. Ausserdem kann der SPD bei Bedarf an Schulischen Standortgesprächen teilnehmen oder zur Klärung von Konflikten zwischen Eltern und Schule beitragen.
Schulsozialarbeit befasst sich mit sozialen und persönlichen Problemen von Jugendlichen, die sich im schulischen Umfeld auswirken. Sie ist Anlaufstelle bei sozialen Fragen und Problemen in Schule und Familie. Die Schulsozialarbeit bietet Informationen über andere Hilfsangebote und vermittelt spezialisierte Fachstellen.
Schulsozialarbeit Primarschule Elgg
Sekundarschulhaus Ritschberg
Bahnhofstrasse 39
8353 Elgg
schulsozialarbeit@sek-elgg.ch
Martin Hanenberg
(Schulhaus Hofstetten)
Mobil: 079 928 71 54
martin.hanenberg@sek-elgg.ch
PS_FInanz-_und_Aufgabenplan_2021_-_2024
PS_FInanz-_und_Aufgabenplan_2021_-_2024 (1)
PS_Elgg_Beleuchtender_Bericht_fuer_GV_vom_13.12.2021
Formularsatz_Jahresrechnung_PS_2020_mit_Unterschriften
PS_Investitionsplan_PS_2022-2026
PS_Formularsatz_Budget_2022_mit_Unterschriften
PS_Finanz-_und_Aufgabenplan_2022 – 2025
SH_Huggenberg_Antrag_Verkauf 11.04.2023
PS_Formularsatz_Jahresrechnung_2022_nach_Abnahme_GV_Juni_23
PS_Formularsatz_Jahresrechnung_2022_unterschrieben
Jahresrechnung_2022_Antrag_Abnahme11.04.2023
GV_22.06.2023_Beleuchtender_Bericht_fuer_GV_V2
PS_GV_Juni_2022_Beleuchtender_Bericht_zur_JR_2021
PS_Formularsatz_Jahresrechnung_2021
PS_Budget_2023_Formularsatz_Auflage
Die Tagesstrukturen der Primarschule Elgg bieten während der Schulzeit eine familienergänzende Betreuung an.
Die Räumlichkeiten befinden sich an der Seegartenstrasse 10 sowie an der Bergstrasse 6 in Elgg.
Die schulische Randzeitenbetreuung von 8.00 bis 9.00 Uhr und von 11.00 bis 11.50 Uhr sind für alle Primarschulkinder gratis. Mittagstisch und Hort sind kostenpflichtig.
Weitere Informationen finden Sie auf www.hort-elgg.ch .
Bitte melden Sie Ihren Wegzug rechtzeitig der Schulverwaltung sowie der Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Die Polizei hilft Kindern und Jugendlichen dabei, Gefahren im Strassenverkehr frühzeitig zu erkennen. Sie besucht Kindergärten und Schulen und klärt stufengerecht über die Gefahren im Strassenverkehr auf. Zusammen mit ihrer Hilfe wird der Schulweg für jedes Kind sicherer.
Bitte melden Sie Ihren Wegzug oder Umzug rechtzeitig der Schulverwaltung sowie der Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Im Kindergarten sowie in der 1. Primarklasse erhalten die Schülerinnen und Schüler noch kein Zeugnis mit Noten. Die Beurteilung erfolgt im Rahmen von Elterngesprächen. Auf der Kindergartenstufe kann auf die Durchführung eines zweiten Gesprächs verzichtet werden, wenn die Erziehungsberechtigten dies ausdrücklich wünschen und die verantwortliche Kindergartenehrperson damit einverstanden ist. Die Durchführung des Gesprächs – oder der Verzicht darauf – werden von den Erziehungsberechtigten mit der Unterschrift auf dem dafür vorgesehenen Formular bestätigt.
Ab der zweiten Klasse erhält Ihr Kind zweimal jährlich ein Schulzeugnis – Ende Januar und vor den Sommerferien. Es gibt Rückmeldung über die schulischen Leistungen Ihres Kindes, sein Arbeits-, Lern- sowie Sozialverhalten.
Zecken sind kriechende Insekten, die im Wald, Gebüsch oder hohem Gras abgestreift werden und dann versuchen Blut zu saugen. Die häufigste Untergruppe ist der Holzbock mit einer Grösse von 1 mm bis 10 mm (vollgesogen). Die Zecken selber sind für uns harmlos, sofern sie nicht während des Saugens Krankheiten übertragen.
Seegartenstrasse 21
8353 Elgg
052 368 64 60
schulverwaltung@schule-elgg.ch
Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag
unter
Auf Anfrage können Termine auch ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
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